Einleitung

Die Verfasser betonen ausdrücklich, dass sie den meisten RMM nicht nur positiv gegenüber stehen, sondern eine Reihe dieser Maßnahmen als Elemente guter fachlicher Praxis schon vor Jahren selbst entwickelten und sie bereits durchführten, als sie noch nicht den Namen „RMM“ trugen, z.B. die weitgehende Verwendung von Köderstationen.

Die Verfasser betonen aber auch, dass einige RMM den Aufgaben unseres Berufsstandes, den Interessen unserer Kunden und deren Kunden, dem Schutzbedarf anderer Güter des Menschen, dem Harmonisierungsziel der EU-BiozidVO und vor allem den Praxiserfahrungen der Dienstleister zuwiderlaufen.

Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Autoren der RMM weder Schädlingsbekämpfer sind noch diese vor der Veröffentlichung an “Runden Tischen“ zu Rate zogen, genauso wenig wie die Experten des FARR (Fachausschuss für Rodentizid-Resistenz), des Laves (Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), der Lebensmittelkontrolle, des Verbandes der Lebensmittelindustrie usw.

Das führte zu der jetzt für alle Beteiligten unglücklichen Situation, dass teils auch im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen im Nachhinein durch mühsame Kompromissgespräche erreicht werden muss, was im Vorwege durch Gespräche auf Basis von Fachkompetenz leichter hätte erreicht werden können.

Die Verfasser plädieren eindringlich dafür, dass bei RMM zukünftiger Produktzulassungen auch die Anwenderseite entsprechend Gehör findet, wie das z. B. in den Heilberufen gang und gäbe ist. Die Patienten werden dort einerseits individuell (zum Teil sogar „Off-Label“) behandelt, aber in der Regel orientiert man sich an Leitlinien, die maßgeblich von paritätischen Fachgremien selbst erarbeitet wurden. D.h. der anwendende Arzt, der ähnlich wie wir mit Wirkstoffen umgeht, entscheidet über für ihn geltende Leitlinien mit.

Wie im medizinischen Bereich (Stichwort personalisierte Medizin), ist auch in der Schädlingsbekämpfung jeder Fall anders. Zu schützende Produktarten, Gebäude, Gebäudelagen, Nutzerverhalten, Bewohnerarten, Umwelt, Inwelt usw. verlangen vom Schädlingsbekämpfer individuell angepasste Lösungsansätze, und zwar solche – und das wird oft nicht genügend berücksichtigt – die auch zeitnah wirksam sein müssen im Sinne eines Bekämpfungserfolges.

Die bisher völlig pauschalierten RMM, die keinen Unterschied machen zwischen Innenraum/direkt am Gebäude und Außenbereich, zwischen verschiedenen Ratten- und Mäusearten, zwischen Resistenzgebiet und keinem Resistenzgebiet und sich zwischen Laien und Profis nur unwesentlich – abgesehen von einem achtstündigen Sachkundelehrgang – unterscheiden, werden dem Spektrum der Bekämpfungslagen nicht gerecht.

Es kann und darf aus Sicht der Branche nicht sein, dass für ein Mäusebekämpfungmittel – eingesetzt von Schädlingsbekämpfern mit dreijähriger Berufsausbildung gegen paradiesisch lebende Hausmäuse in einem Innenstadtkaufhaus – die gleichen Auflagen gelten sollen wie für Wanderratten auf dem von Schleiereulen bewohnten Getreideschüttboden eines Bauernhofes bekämpft durch den Landwirt.

Es kann und darf aus Sicht der Branche nicht sein, dass die Gesundheits-, Hygiene-, Ekelvermeidungs- und Vorratsschutzziele des Menschen, die auch dadurch erzielt worden sind, seine Inwelt, seine Umgebung, seine Güter, seine Haustiere ratten- und mäusefrei zu halten, gefährdet werden, indem eine potentielle – nicht nachgewiesene – Gefahr für Wildtierpopulationen in den Raum gestellt wird. Dabei wurde bisher der Nachweis nicht erbracht, dass mit Antikoagulanzien belastete Hausmäuse aus urbanisierten Befallslagen überhaupt in relevanter Zahl auf Beutegreifer stoßen und diese auch noch gefährden, zumal unter Berücksichtigung der äußerst geringen Dosierungen der verwendeten Produkte.

Nichts liegt dem ausgebildeten Schädlingsbekämpfer ferner als die Inwelt oder die Umwelt des Menschen durch seine Tätigkeiten zu gefährden, im Gegenteil: Das gesamte Arsenal der zur Verfügung stehenden biologischen, physikalischen und mechanischen – also nicht chemischen – Methoden wird grundsätzlich berücksichtigt und wo ausreichend wirksam auch gänzlich allein eingesetzt.

 

Problematik und Lösungsvorschläge

Mit dieser Stellungnahme positionieren wir uns zu den vier verbliebenen problematischen RMM, die wir in der jetzigen Form als kontraproduktiv ansehen.

    1. Strategische Beköderung bei Nichtbefall

      (Auch befallsunabhängige Dauerbeköderung, Permanentbeköderung, Perimeterbeköderung genannt, Begriffe die ähnlich verwendet aber nicht baugleich mit strategischer Beköderung anzusehen sind)

      Nach den veröffentlichten RMM ist eine Dauerbeköderung an strategischen Punkten des Schadnagereindringens und -einnistens nicht gestattet.

      Damit wird einer der wirksamsten Maßnahmen der Boden entzogen, Betriebe und menschliche Gebäude prophylaktisch dadurch zu schützen, dass eingedrungene oder eingeschleppte Schadnager sofort auf ein aktives Abwehrsystem treffen und sich gar nicht erst vermehren können. Stattdessen soll der Betrieb erst bei nachgewiesenem Befall auf rodentizider Bekämpfungsebene tätig werden, was gerade im Falle von Mäusen unakzeptabel ist. Diese werden ob ihrer kleinen „Reviere“ oft spät entdeckt und erzeugen dann wegen schneller Vermehrungsraten in wenigen Wochen hohe Befälle, die wiederum anschließend langwierig und mühsam unter weit höherem Wirkstoffeinsatz bekämpft werden müssen. Nicht unerwähnt bleiben dürfen in diesem Zusammenhang all die damit einhergehenden Folge- und Begleiterscheinungen wie Lebensmittel-, Material-, und Imagezerstörung nicht nur durch Mäuse sondern auch durch all ihre Hinterlassenschaften.

      Als wichtige Tatsache ist festzuhalten, dass Akutköder bei Befall den gleichen Wirkstoff enthalten wie Permanentköder, von Akutködern theoretisch also das gleiche Risiko einer Sekundärvergiftung ausginge. Da aber Permanentköder die Populatiosdichten niedrig halten, nichttoxische Köder diese aber begünstigen, ergeben sich in der Konstellation „nichttoxisch plus Akutbekämpfung“ mehr tote – also sekundärvergiftungsfähige – Kadaver als bei der strategischen Permanentbeköderung. Zugespitzt gesagt kann ein nicht gefressener Permanentköder weder das Auftreten von Sekundärvergiftungen noch Resistenzen fördern.

      Zentrales Element unserer Ausbildung und unseres Berufes ist es, nicht durch den Nachweis möglichst vieler getöteter Schädlinge unseren Erfolg zu definieren, sondern dadurch, dass unsere Kunden keine Probleme durch und möglichst kein Vorkommen von Schadnagern haben.

      Dazu entwickelten und etablierten wir die strategische Beköderung, die auch ihren Eingang in die entsprechende DIN 10523 gefunden hat. Sie besteht daraus, attraktive Eindring- und Einnistplätze sowie gebäudenahe Unterschlupfmöglichkeiten (also nicht Perimeterbeköderung) mit regelmäßig erneuerten wirkstoffhaltigen Ködern zu versehen. Es ist das allseits bekannte und erfolgreiche Prinzip von: VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN!

      Wir bestehen darauf, dass dieses erfolgreiche Bekämpfungsprinzip nicht als befallsunabhängige Dauerbeköderung, Permanentbeköderung, Perimeterbeköderung, Resistenz- oder Sekundärvergiftungsförderung negativ dargestellt wird, sondern es als das zu nehmen, was es de facto ist: Eine praxisbewährte, die Schutzgüter des Menschen ausgewogen berücksichtigende, sinnvolle Prophylaxemethode. Ein Verzicht auf Perimeterbeköderung – also gebäudeferne Beköderung – ist beim Einhalten bestimmter Besuchsfrequenzen durchaus möglich.

      Diese Ausgewogenheit sicher zu stellen kann nur ein Berufsstand, der sich Ausbildungen unterwirft, sie schätzt und sich fortbildet, sich selbst verpflichtet, sowie eigene Standards formuliert. All dies ist geschehen (Ausbildungsberuf, DIN-Normen, Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung) oder geschieht (CEN-Projekt TC 404, ein europäischer Standard für die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung)

      Daher unser Lösungsvorschlag:

      Diese RMM ist so zu gestalten, dass es dem ausgebildeten Schädlingsbekämpfer gestattet ist, die Notwendigkeit einer strategischen Beköderung im Einzelfall zu beurteilen und selbst zu entscheiden, ob er die selbige im Sinne seines Kunden vornimmt.

      By the way, wie der Engländer so schön sagt, oder auf Deutsch: Nebenbei bemerkt ist das genau die Lösung, für die sich die Engländer entschieden haben… in ihren RMM.

 

    1. Wöchentliche Kontrollen

      Wöchentliche Kontrollen der wirkstoffhaltigen Köder sollen erfolgen, sobald im Rahmen einer Bekämpfung Köderannahme festgestellt wurde, die übrigens nur einen von vielen möglichen Befallshinweisen darstellt. Was auf den ersten Blick vernünftig klingt und mit dem verstohlenen Hinweis der RMM-Verfasser garniert wird, wo wäre denn der Schaden für die Schädlingsbekämpferbranche, wenn die mehr Besuche beim Kunden berechnen dürfte, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als kontraproduktiv für vielerlei Werte:

        1. Wir leben von und mit unseren Kunden, sie erwarten von uns Effizienz und wirtschaftliche Lösungen, sonst suchen sie nach anderen, u.U. unprofessionellen, ggf. sogar umweltschädigenden oder nicht tierschutzgerechten Problemlösungen. Es sind unsere Geschäftspartner, wir sind mit ihnen durch Verträge verbunden. Wer also einen der wichtigsten Eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft unterminieren will – die Gewerbefreiheit – muss dafür gute Gründe haben. Lediglich die Forderung nach wöchentlichen Köderkontrollen bei Befall kann nicht als ausreichend guter Grund gelten.
        2. Der Einsatz der als potentiell „problematisch“ angesehenen Antikoagulanzien der zweiten Generation (SGARs), sollte nach Ansicht der RMM-Autoren möglichst durch Sachkundige erfolgen.Werden derartige Begleitauflagen wie wöchentliche Kontrollen wirksam, muss der Nutzer der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung – also unser Kunde – entweder weit höhere Kosten der Schädlingsbekämpfung in Kauf nehmen oder seine Mitarbeiter zu Sachkundigen ausbilden oder selbst mit Wirkstoffen arbeiten, die in der Regel wegen der Resistenzen, die – zumindest was FGARs anbelangt – z.B. bei Hausmäusen deutschlandweit verbreitet sind, was zu einer höheren Präsenz von Mäusen und ggf. Ratten in Betrieben führt. Solange die Forderung nach Sachkundigkeit aus einem Tageslehrgang über ein „bisschen Nagetierbiologie und –verhalten“ besteht, wird sie demnächst von Kundenmitarbeitern mit weit geringeren Kenntnissen auf Haftungsrisiko des Kunden durchgeführt oder, wenn man die Sachkundeanforderung erhöht, müsste jeder Betrieb einen Mitarbeiter für wochenlange Lehrgänge freistellen. Es ist kein Vorteil im Falle A für die Umwelt und im Falle B für die Betriebe erkennbar.
        3. Unsere Erfahrung mit Millionen unterschiedlichen Kunden über die letzten 20 Jahre hat gezeigt, dass bei dem Prinzip der strategischen Beköderung mit SGARs in fast 100% der Fälle der einzelne Eindringling erfasst und getötet wird. Bei monatlichen Kontrollen wird die angefressene Köderstelle durch eine neue ersetzt. Diese Zeitspanne der Köderstellenkontrolle ist, so hat sich herausgestellt, der perfekte Mittelwert aus Risikobeherrschung eines größeren Befallsaufbaues, wirtschaftlich vertretbarem Befallsschutz und minimal invasivem Präparateeinsatz. Sollte der Schädlingsbekämpfer bei seinen Kontrollen die Feststellung treffen, dass es sich um mehr als vereinzelte Eindringlinge handelt (sichtbar an der Köderaufnahmemenge im Einnistbereich), wird er selbstverständlich in kürzeren Abständen kommen.
        4. Besonders die kommunale Rattenbekämpfung steht vor einem großen Problem. Die Umsetzung der RMM bedeutet für die Kommunen eine nicht budgetierte immense finanzielle Mehrbelastung durch die kurzen Kontrollintervalle (gem. LAVES Studie – Kostenexplosion mit Faktor 5). Die RMM spiegeln sich nach wie vor nicht in den Ausschreibungsrichtlinien wider.

      Daher unser Lösungsvorschlag:

      Diese RMM ist so zu gestalten, dass es dem ausgebildeten Schädlingsbekämpfer gestattet ist, das Kontrollintervall seiner Maßnahmen in einem Zeitraum von 1 – 4 Wochen selbst festzulegen.

       

    2. Überbordende Dokumentationsanforderungen und deren Einsichtnahme

      Es ist sicherlich sinnvoll, in größeren Betrieben und Geländen Köderpläne der StandardKöderstellen zu haben und deren Befallsanzeichen zu dokumentieren. Ob das in jeder betreuten Gaststätte oder sogar Wohnstätte sein muss, wagen wir zu bezweifeln, könnten aber damit leben.

      Wesentlich problematischer, weil kostenintensiver und nicht erfolgsverbessernd, sind Forderungen, z. B. gefressene Ködermengen zu erfassen. Basisdokumentationen sind sinnvoll, weitergehende Dokumentationen müssen den Vereinbarungen zwischen Schädlingsbekämpfern und Kunden überlassen bleiben.

      Gleichzeitig ist nicht einzusehen, warum Gebäudenutzer – das kann der Kunde des Kunden sein – oder allgemein Behörden Einsicht in die Dokumentationen zwischen Nutzer und Dienstleister pauschal gestattet werden soll. Das Feld der Schädlingsbekämpfung ist äußerst sensibel, imageträchtig und kann Existenzen zerstören.

      Für Kontrollen gibt es dazu autorisierte Kontrollorgane. Selbstverständlich haben diese bei Stichproben oder im Verdachtsfall das Recht, die Dokumentationen zwischen Kunden und Schädlingsbekämpfer einsehen zu dürfen, aber doch nicht der Gaststättenbesucher oder behördlich interessierte Stellen oder Praktikanten oder Studenten, die auf der Suche nach Daten oder Material sind.

      Daher unser Lösungsvorschlag:

      Diese RMM ist so zu gestalten, dass es dem ausgebildeten Schädlingsbekämpfer gestattet ist, in Absprache mit seinem Kunden das Ausmaß der Dokumentation selbst festzulegen, wobei in lebensmittelherstellenden, -vertreibenden, -lagernden oder -verkaufenden Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen ein Köderplan nebst besuchsspezifischen Kontrollberichten das Minimum darstellt. Einsichtnahmen sind auf die entsprechenden Kontrollorgane zu beschränken.

 

  1. Warnhinweise für Gebäude/Geländenutzer

    Diese RMM sieht vor, alle Nutzer eines Gebäudes/Geländes mittels detaillierter Warnhinweise auf die Schädlingsbekämpfung aufmerksam zu machen. Diese pauschale Forderung würde dazu führen, dass der Kunde eines Bäckers oder Supermarktes von Schädlingsbefall in diesem Haus ausgehen muss, denn da die strategische Beköderung nicht gestattet sein soll (siehe oben) heißt jedes Warnschild akuter Befall.

    Das ist eine durch seine Abschreckwirkung unakzeptable Diskriminierung eines Betriebes.

    Daher unser Lösungsvorschlag:

    Diese RMM ist so zu ändern, das jede Köderstelle mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen ist und über laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen der Auftraggeber zu informieren ist, der seine Angestellten informieren muss und seinerseits entscheidet in welcher Form er die Nutzer seines Gebäudes oder Geländes informiert haben möchte.

 

Ergänzende Betrachtungen

In den vielfältigen Diskussionen nach der mit relevanten Gruppen unabgestimmten Herausgabe der RMM wurde immer wieder seitens der RMM-Verfasser auf die angebliche Resistenzproblematik hingewiesen, die auch Anlass für Restriktionen für den Einsatz von Antikoagulanzien besonders der 2. Generation sei. Dabei wurde vermittelt, man müsse als Resistenzvermeidungstrategie FGARs gegenüber SGARs bevorzugen und erst im Misserfolgsfall der FGARs auf SGARs zurückgreifen.

Diese Vorgehensweise ist:

  1. Wissenschaftlich nicht begründbar, denn das Resistenzgen wird durch FGARs und SGARs in gleicher Weise selektiert;
  2. Hilft nicht die Resistenzverbreitung einzudämmen, denn FGARs überleben mehr Resistenzgenträger und damit steigt die Menge homozygoter Individuen;
  3. Einem Kunden, dessen Ruf und Existenz von Schädlingsfreiheit abhängt, nicht zuzumuten, da er akzeptieren müsste, dass sein Schädlingsbekämpfer (oder er selbst) Produkte wählt, die in häufigen Fällen unwirksam sind, um anschließend seine überbordende betriebliche Mäusepopulation durch ein wirksameres Mittel zu bekämpfen.

Auf der letzten FARR-Sitzung am 27. Februar 2014 wurde im Kreis sämtlicher einschlägiger Wissenschaftler, Praktiker und Herstellervertreter durch die dort stattgefundene Diskussion bestätigt, dass die bei Wanderratten nachgewiesene Resistenzhierarchie der gängigen Antikoagulanzien auf für das Resistenzmerkmal homozygoten Individuen beruht, deren Überlebensrate unter dem Selektionsdruck von Antikoagulanzien umso geringer ist, je mehr SGARs zum Einsatz kommen.

Neueste Ergebnisse der Universität Reading von Dr. Alan Buckle, vorgestellt bei einer CEPASitzung während der EUROCIDO® im Februar 2014, zeigen, dass trotz der Nanogramm – Nachweise (1 Nanogramm = 1 Milliardstel Gramm) in Greifvogellebern momentan gerade die Populationsdichten der angeblich am meisten gefährdeten Arten, Rotmilane und Schleiereulen, stark zu nehmen.

Wenn dabei auch festgestellt wurde, dass in Beutegreifern (z.B. Turmfalken), deren Nahrung fast ausschließlich aus pflanzenschädigenden Feldmäusen besteht, zu einem hohen Prozentsatz SGARs nachgewiesen werden können, kann diese Belastung nicht auf Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in urbanisierten Inwelten zurück zu führen sein.

Letzteres stützt nachhaltig die Feststellung der DSV-Schädlingsbekämpfer, dass ihre Bekämpfungen in und am Gebäude für einen relevanten Umwelteintrag von Antikoagulanzien nicht verantwortlich gemacht werden können.

Das in diesem Zusammenhang schnell geäußerte Gegenargument, Antikoagulanzien (SGARs) auf dem Feld seien in Europa schon lange verboten, ist bei genauerer Betrachtung keines, denn

  • die Belastungsuntersuchungen, auf die gerne aufmerksam gemacht wird, stammen auch aus Nicht-EU-Ländern, denn
  • es gibt in jedem Land – auch in Deutschland – für große Regionen/Bundesländer Ausnahmeregelungen von der Antikoagulanzienverwendung bei Massenvermehrungen von z.B. der Feldmaus, denn
  • das landwirtschaftliche Gehöft gehört zum ruralen Bereich, denn
  • es gibt sehr wenige Kontrollen, was, wie viel und wie der landwirtschaftliche Bereich in Europa Antikoagulanzien tatsächlich einsetzt.

 

Ausblick:

Die uns vorliegenden RMM entstammen der sogenannten GFA (Gute Fachliche Anwendung). Bei der GFA handelt es sich um eine Eigendefinition einer Einvernehmensbehörde. Dem gegenüber zu stellen ist eine GFP (Gute Fachliche Praxis), die unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise formuliert werden muss. Wie notwendig ein technisch orientiertes GFP – erstellendes Gremium ist, erkennt man daran, dass die derzeit einzige Alternative einer Nicht-Antikoagolanzie (Alphachloralose) die gleichen RMM erhielt, obwohl weder Resistenzentwicklung noch Sekundärvergiftung zu befürchten ist. Eine solche gemeinsam tragfähige GFP wird benötigt, die wir hiermit einfordern.

 

Definitionen:

Befall: Nicht länger als vier Wochen zurückliegende Anzeichen von Schädlingen im Schutzareal. Anzeichen können sein: Lebende und tote Tiere, Fraßspuren an Nahrungs- und Futtermitteln, Materialien oder Ködern. Kot- und Urinspuren. Trittsiegel und Schmierspuren.

FGARs: Antikoagulanzien der 1. Generation (first-generation anticoagulant rodenticides)

SGARs: Antikoagulanzien der 2. Generation (second-generation anticoagulant rodenticides)

Strategische Beköderung (Professionell definiert): Befallsunabhängiges Prophylaxe-System, dass aus regelmäßig kontrollierten dauerhaften Köderstellen an bevorzugten Eindring- und Einniststellen von Schadnagern in und direkt am Gebäude nach einer vom Fachmann erstellten Risikoanalyse installiert wird. Dabei werden nur zugriffsgeschützte Köderboxen verwendet.

Permanentbeköderung: Befallsunabhängige Dauerbeköderung des Bekämpfungsareals nach vorgegebenen Abstands- oder sonstigen Auflagen (Industrie-/Qualitätsstandards) unabhängig von Gefährdungsgraden.

Perimeterbeköderung: Befallsunabhängige Dauerbeköderung entlang der Grundstücksgrenze zur Vermeidung von Zuwanderung von Nagetieren auf das gesamte Betriebsgelände.

 

DSV. e.V.

Airportcenter Business Suite
Hüttruper Heide
48268 Greven
Tel. +49-201-82 18 5-0
E-Mail: info@dsvonline.de

Vorstand

Siegfried Schier 1. Vorsitzender
Thomas Loose
Marcus Rückert

Geschäftsführer

Andreas Beckmann

Member Confederation of European Pest Control Associations

 

TRNS

Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung
c/o Michael Hermes
Wiesengrund 10
D 49610 Quakenbrück
Tel. +49 5431 90 30 80
E-Mail: info@hermes-sb.de

TRNS_DSV-Stellungnahme-zu-RMM